ABG der Firma „BEFA – Behinderten – KFZ“
1.
Vertragsabschluß
- 1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die
Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb
einer Frist
schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung
ausgeführt ist. Der Verkäufer ist
jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung
unverzüglich nach
Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
- 2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch
für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für
nachträgliche Vertragsänderungen.
2. Preise
- 1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und
sonstige Nachlässe
zuzüglich Umsatzsteuer.
- 2. Eine Erhöhung der im Kaufvertrag angegebenen Preise ist
nur zulässig, wenn
die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate beträgt. Die
Erhöhung darf bei
Lieferfristen bis zu sechs Monaten nicht mehr als drei Prozent, bei
längeren
Lieferfristen nicht mehr als sechs Prozent betragen. Voraussetzung
für eine
Erhöhung ist außerdem, dass der
Kaufgegenstandhersteller Preise in gleichem
Maße angehoben hat. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als vier Prozent, so kann
der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei
Wochen seit Eingang der
Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag
zurücktreten.
- 3. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Kaufmann, bei dem der Vertrag
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem
Fall der am Tag der
Lieferung gültige Preis des Verkäufers.
3. Zahlung,
Zahlungsverzug
- 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der
Übergabe des
Kaufgegenstandes, spätestens jedoch bei Aushändigung
oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung sofort fällig.
- 2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach
besonderer
Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontspesen.
- 3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der
Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger
Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Käufer nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4.
Lieferung und Lieferungsverzug
- 1. Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder
unverbindlich
vereinbart werden. Entsprechende Termine oder Fristen sind schriftlich
zu
vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß.
Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls
gleichzeitig ein
Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren. Der
Käufer kann sechs
Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in
Verzug. Der Käufer
kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem
Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
- 2. Die Lieferfrist verlängert
sich
angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir nicht zu
vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung
oder Aufstellung/Montage von erheblichem Einfluß sind und zum
Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Dies gilt auch dann, wenn
die
Umstände bei Zulieferern eintreten. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse
werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
5. Abnahme
- 1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach
Zugang der
Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu
prüfen
und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
Sonder-
und Einzelanfertigungen sowie Maßanfertigungen sind von einer
Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen.
- 2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes
länger als 14 Tage
ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grobe
fahrlässig im
Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer
schriftlich eine Nachfrist von 14
Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser
Frist eine Abnahme
ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der
Verkäufer berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten
und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
- 3. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt
dieser 15% des
Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist nur höher anzusetzen, wenn
der Verkäufer ihn
nachweist.
6.
Eigentumsvorbehalt
- 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der vom
Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen,
die der Verkäufer
gegen den Käufer in Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B.
aufgrund von
Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen
nachträglich
erwirbt.
- 2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der
Käufer zum Besitz und
Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus
dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen dieses Paragraphen
nach kommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
- 3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen
Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den
Kaufgegenstand
vom Käufer herausverlangen.
- 4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine
Veräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
Sicherung des
Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des
Kaufgegenstandes sowie seine
Veränderung zulässig. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes steht das
Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu. Der
Käufer ist
verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass
der
Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
- 5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen
des
Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes
einer Werkstatt
hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich
Mitteilung zu machen und den
Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des
Verkäufers hinzuweisen
- 6. Der Käufer hat die
Pflicht, den Kaufgegenstand während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in
ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle
vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderliche
Instandsetzungen
unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom
Verkäufer oder einer für die
Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller anerkannten Werkstatt
ausführen
zu lassen.
7.
Gewährleistung
- 1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für
Verbraucher bei neuen Sachen 24
Monate, bei gebrauchten Sachen 12 Monate ab Übergabe der
Sache. Für Kaufleute
beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen 12
Monate und in allen
anderen Fällen 6 Monate ab Übergabe der Sache.
- 2. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen
voraus, dass dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten
nachgekommen ist.
- 3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach
unserer Wahl
zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache
berechtigt
- 4. Der Auftraggeber hat sich
unverzüglich nach Entdecken
eines Mangels mit uns in Verbindung zu setzen. Wir kommen
grundsätzlich nicht
für Kosten einer Mängelbeseitigung auf, die ohne
unser Wissen und ohne unsere
Freigabe in Fremdbetrieben erfolgt oder bereits erfolgt ist.
- 5. Eine Haftung für Ausfallschäden oder auch
für Kosten einer vorübergehenden
Ersatzbeschaffung wie z.B. Mietwagenkosten, ist ausgeschlossen.
- 6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der
aufgetretene
Fehler im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass
- a) Der Käufer einen Fehler nicht gemäß
Abs. 4 dieses Paragraphen anzeigt und
unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat
- b) Der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder
über beansprucht worden ist
- c) Der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Verkäufer
für die Betreuung nicht
anerkannten Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist
und der
Käufer dies erkennen musste
- d) In den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren
Verwendung der
Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom
Hersteller
nicht genehmigten Weise verändert worden ist
- e) Der Käufer die Vorschriften über die Behandlung,
Wartung und Pflege des
Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
- 7. Natürlicher Verschleiß ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen
- 8. Die vorstehend genannten
Gewährleistungsansprüche verjähren mit
Ablauf der
Gewährleistungsfrist gemäß Abs. 1 dieses
Paragraphen. Für innerhalb der
Gewährleistungsfrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte
Fehler wird bis
zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet. Sie endet jedoch
drei Monate nach
Erklärung.
8. Haftung
- 1. Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen für
Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - wenn er, sein
gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat.
- 2. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden haftet der Verkäufer
jedoch nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen der
Sozialversicherungen,
einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Sachversicherung (z. B.
Fahrzeug- und
Gepäck Versicherung) übersteigt und Drittschaden
nicht im Rahmen des Gesetzes
über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
ersetzt wird.
- 3. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden beschränkt sich diese
Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz
über die
Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Nicht ersetzt
werden jedoch
Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, insbesondere
Mietwagenkosten,
entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung.
- 4. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und
Verluste, für die der Verkäufer
aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen
und von diesem
aufnehmen zu lassen.
- 5. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird
außer in Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.
Gerichtsstand
- 1.Gerichtsstand ist unser
Gesch äftssitz Halle an der Saale.
- 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.